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Allgemeine Geschäftbedingungen

I. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Mineralölhandel der Heinrich Schwarz GmbH gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Heinrich Schwarz GmbH gegenüber Unternehmen gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II. GELTUNGSBEREICH

a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. BESCHAFFENHEIT DER WARE

a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.

b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.

IV. VERTRAGSSCHLUSS

a. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.

b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.

c. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

d. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme erfolgt durch die Vereinbarung eines Liefertermins.

e. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns geleiferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

c. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns ab.

d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VI. KAUFPREIS/ZAHLUNG

a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.

b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

c. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum. Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgebend.

d. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.

e. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.

f. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

g. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

h. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

i. Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.

VII. LIEFERUNG

a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.

b. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.

c. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

VIII. ANNAHMEVERZUG

a. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.

b. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

IX. GEWÄHRLEISTUNG

a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.

b. Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

c. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.

d. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).

X. GARANTIEN

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien blieben hiervon unberührt.

XI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.

c. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

d. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XII. DATENSCHUTZ

Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden und gibt seine Einwilligung dazu, dass alle ihn betreffenden Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen, auch personen- und rechnungsbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich an die D&B Deutschland GmbH, Havelstraße 9, 64295 Darmstadt und denjenigen Unternehmen im Verbund der Hoppenstedt Holding GmbH. Darmstadt weiter gegeben werden dürfen.

Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Speicherung, Verarbeitung und zum Zusammenführen der Daten mit anderen DunTrade-Teilnehmern um so Wirtschaftsinformationen insbesondere Bonitätsbewertung erstellen und verbreiten zu können.

Gemäß den Vorschriften des BDSG werden die Daten in Unternehmensberichten anonymisiert dargestellt. Der Geschäftspartner wird darauf hingewiesen, dass seine Einwilligung zur vorliegenden Datenerhebung rein freiwillig ist und dass er über einen Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG gegenüber der D&B und Ihrem Vertragspartnern bezüglich der zu seiner Person gespeicherten Daten verfügt.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Heinrich Schwarz GmbH. Die Heinrich Schwarz GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.